Häufig gestellte Fragen
Antworten rund um Vorsorge, Betreuung und Nachlass
Welche Leistungen bieten Sie speziell für Senioren an?
Wir bieten unter anderem Unterstützung bei Patientenverfügungen, Vorsorgeaufträgen, Erbschaftsplanung und Betreuungsverfahren an und beraten Sie in allen relevanten Rechtsbereichen.
Wie läuft die erste Beratung ab?
In einem persönlichen Gespräch lernen wir Ihre Situation kennen, klären offene Fragen und zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf. Anschliessend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.
Was kostet die Erstberatung?
Die Kosten für eine Erstberatung hängen vom Aufwand ab. Wir informieren Sie transparent im Voraus und erstellen gern eine detaillierte Offerte.
Kann ich einen Termin zu Hause wahrnehmen?
Ja, wir kommen auf Wunsch zu Ihnen nach Hause oder treffen uns in unserem Büro an der Bundesplatz 1 in Bern.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie wichtig?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie im Voraus eine vertraute Person für Ihre rechtlichen und medizinischen Angelegenheiten, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Wie erstelle ich ein rechtssicheres Testament?
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Formulierung und Hinterlegung Ihres Testaments, damit Ihre Nachlasswünsche klar und verbindlich festgelegt werden.
Wann wird eine Betreuungsbehörde eingeschaltet?
Eine Behörde greift ein, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und eine urteilsunfähige Person rechtliche Vertretung benötigt. Wir unterstützen Sie beim Verfahren.
Welche Rolle spielt die Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Wir helfen bei der Formulierung.
Wie funktioniert eine Nachlassplanung?
Eine durchdachte Nachlassplanung regelt die Verteilung Ihrer Hinterlassenschaft zu Lebzeiten und vereinfacht die Abwicklung nach Ihrem Ableben.
Wie erhalte ich Unterstützung bei sozialrechtlichen Leistungen im Alter?
Wir beraten Sie zu Ansprüchen bei AHV und IV und begleiten Sie bei der Antragstellung bei den zuständigen Stellen.